Die Ausgangsbeschränkung wurde in Bayern am 06.05.2020 aufgehoben, dennoch gelten weiterhin die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben, wie das allgemeine Abstandsgebot, in dem jeder angehalten wird, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
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